Kosten

Anwaltliche Beratung und gerichtliche Verfahren sind mit Kosten verbunden. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem jeweiligen Gegenstandswert.

Eine Erstberatung für Verbraucherinnen kostet 226,10 € brutto.

Beispiel Kündigungsschutzklage: Bei einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 € beträgt der Streitwert regelmäßig 12.000 € (drei Monatsgehälter). Daraus berechnen sich die Anwalts- und gegebenenfalls Gerichtskosten. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Gerichtskosten können zusätzlich entstehen. Sie richten sich ebenfalls nach dem Streitwert; bei einer vergleichsweisen Beendigung des Verfahrens können sie entfallen oder sich reduzieren.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten im Rahmen der jeweiligen Versicherungsbedingungen; eine vereinbarte Selbstbeteiligung bleibt regelmäßig selbst zu tragen.

Wer die Kosten eines Verfahrens aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht oder nur teilweise aufbringen kann, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Diese kann – abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen – ohne oder mit Ratenzahlung bewilligt werden.

Vor einer Beauftragung informiere ich Sie transparent über die voraussichtlich entstehenden Kosten und Kostenrisiken.