Arbeitsvertrag, Vergütung & Beschäftigung
Ich unterstütze Sie kompetent und zuverlässig bei allen Fragen rund um Arbeitsverträge, Vergütung und Beschäftigungsverhältnisse.
Beratung zu Arbeitsvertrag, Vergütung & Beschäftigung
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Ich prüfe Arbeitsverträge vor und während des Arbeitsverhältnisses – insbesondere zu Vergütung, Arbeitszeit, Tätigkeit, Arbeitsort, Ausschlussfristen, Nebentätigkeit sowie sonstigen Vertragsklauseln.
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Ausstehendes Gehalt, Zuschläge, Zulagen, Sonderzahlungen oder andere Entgeltbestandteile können gerichtlich geltend gemacht werden. Dabei sind insbesondere tarifliche und arbeitsvertragliche Ausschlussfristen zu beachten.
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Bei befristeten Arbeitsverträgen stellt sich häufig die Frage, ob die Befristung überhaupt wirksam vereinbart wurde. Das betrifft sowohl sachgrundlose Befristungen als auch Befristungen mit Sachgrund und aufeinanderfolgende Befristungen.
Ich prüfe befristete Arbeitsverträge und vertrete Arbeitnehmer*innen mit dem Ziel der Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Entfristungsklage.
Auch hier ist Eile geboten: Die Unwirksamkeit einer Befristung muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrages gerichtlich geltend gemacht werden.
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Nicht jede vom Arbeitgeber gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen muss akzeptiert werden. Betroffen sein können etwa Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung oder Arbeitsort.
Ich prüfe Änderungsverträge und Änderungskündigungen und berate dazu, welche Folgen die angebotenen Änderungen haben und welche Möglichkeiten bestehen, diese abzulehnen oder unter Vorbehalt anzunehmen. Bei Änderungskündigungen sind insbesondere die kurzen kündigungsschutzrechtlichen Fristen zu beachten.
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Eine Veränderung des Arbeitsortes, der Aufgaben oder der organisatorischen Zuordnung kann erhebliche berufliche und persönliche Auswirkungen haben. Ob der Arbeitgeber eine solche Maßnahme einseitig anordnen darf, richtet sich insbesondere nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und den Grenzen des Weisungsrechts.
Ich prüfe Versetzungen und andere Änderungen des Einsatzbereichs und berate zu den Möglichkeiten, dagegen vorzugehen.
Im öffentlichen Dienst umfasst dies insbesondere Versetzung, Abordnung, Umsetzung und Zuweisung sowie die damit verbundenen arbeits- und tarifrechtlichen Folgen.
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Ich berate zu Arbeitszeit, Mehrarbeit und Überstunden, Pausen und Ruhezeiten sowie deren Vergütung oder Freizeitausgleich. Im öffentlichen Dienst werden dabei insbesondere die einschlägigen tariflichen Regelungen berücksichtigt.
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Ich berate zu Urlaubsansprüchen, Urlaubsabgeltung und Teilzeit, insbesondere wenn Urlaub nicht gewährt oder ein Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit abgelehnt wird.
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Ich prüfe, ob eine Nebentätigkeit angezeigt oder genehmigt werden muss und unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber oder Dienstherr deren Ausübung beschränken können.
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Arbeitgeber beteiligen sich häufig an den Kosten einer Aus- oder Fortbildung und vereinbaren dafür eine Bindungsdauer. Bei einer Kündigung werden dann teilweise erhebliche Fortbildungskosten zurückgefordert.
Eine Rückzahlungspflicht besteht jedoch nicht automatisch. Rückzahlungsklauseln können insbesondere wegen ihrer Ausgestaltung, einer unangemessen langen Bindungsdauer oder der erfassten Beendigungsgründe unwirksam sein.
Ich prüfe Rückzahlungsvereinbarungen und Rückzahlungsforderungen und berate dazu, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe tatsächlich eine Zahlungspflicht besteht.
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Bei Leiharbeit stellen sich häufig Fragen zur richtigen Eingruppierung, Vergütung und zu Equal-Pay-Ansprüchen.
Ich berate und vertrete Leiharbeitnehmer*innen insbesondere zu Equal Pay und Differenzvergütung unter Berücksichtigung des AÜG, der Tarifwerke BAP/iGZ bzw. GVP/DGB sowie einschlägiger Branchenzuschlagstarifverträge.
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Text fehlt
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Tarifverträge enthalten häufig entscheidende Regelungen zu Vergütung, Eingruppierung, Arbeitszeit, Zuschlägen, Sonderzahlungen, Urlaub und Ausschlussfristen. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich daher vielfach erst unter Einbeziehung des einschlägigen Tarifvertrags beurteilen.
Aufgrund meiner langjährigen gewerkschaftlichen Tätigkeit verfüge ich über besondere Erfahrung mit tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen, insbesondere im öffentlichen Dienst (TVöD und TV-L), Sozial- und Erziehungsdienst, Pflege- und Krankenhausbereich, Wach- und Sicherheitsgewerbe, bei der GIZ, im Einzelhandel, privaten Bankgewerbe sowie Groß- und Außenhandel.
Hinzu kommt die Beratung zu den AVR Caritas, insbesondere im Gesundheitswesen und bei Ärzt*innen.