Öffentlicher Dienst & Beamtenrecht
Ihre Rechte im öffentlichen Dienst. Unsere Expertise. Beamtenrecht mit Klarheit.
Kompetente Beratung für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
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Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Ich berate Beschäftigte bei Bund, Ländern und Kommunen insbesondere zu TVöD, TV-L und TVöD-Bund.
Häufig geht es um die Frage, ob die Eingruppierung der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit entspricht. Entscheidend ist dabei grundsätzlich nicht die Stellenbezeichnung, sondern die tarifliche Bewertung der übertragenen Tätigkeit.
Ich berate und vertrete insbesondere bei Eingruppierung und Höhergruppierung, Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit, Vergütung und Nachzahlungsansprüchen, Zulagen und Zuschlägen, Arbeitszeit sowie Versetzung, Umsetzung, Abordnung und Zuweisung.
Besondere Erfahrung besteht unter anderem in der allgemeinen Verwaltung, Schulhausmeister, im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) sowie im Pflege- und Krankenhausbereich.
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Ich berate und vertrete Bundesbeamtinnen sowie Landesbeamtinnen in Nordrhein-Westfalen in dienstrechtlichen Angelegenheiten.
Ein Schwerpunkt liegt auf dienstlichen Beurteilungen sowie Beförderungs- und Auswahlverfahren. Gerade bei Auswahlentscheidungen können sehr kurze Zeiträume für die gerichtliche Sicherung der eigenen Rechte bestehen.
Weitere Beratungsfelder sind insbesondere Versetzung und Abordnung, Arbeitszeit, Besoldung, Dienstunfähigkeit und Disziplinarverfahren. Je nach Angelegenheit übernehme ich die außergerichtliche Interessenvertretung sowie die Vertretung in verwaltungsgerichtlichen Verfahren.