Betriebs- und Personalräte
Ich berate und vertrete Betriebs- und Personalräte bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte – bei der täglichen Gremienarbeit ebenso wie in Einigungsstellen und gerichtlichen Verfahren.
Betriebsverfassungsrecht
Hier trifft Kreativität auf Chancen. Was auch immer du aufbaust – wir helfen dir, mit Selbstvertrauen deinen ersten Schritt zu machen. Getrieben von Neugier und zielgerichtet aufgebaut, trifft mutiges Denken auf durchdachte Ausführung. Lass uns gemeinsam etwas Bedeutungsvolles schaffen.
-
Ich berate Betriebsräte dazu, ob und in welchem Umfang eine Maßnahme des Arbeitgebers der Beteiligung oder Mitbestimmung unterliegt und wie die Rechte des Betriebsrats wirksam durchgesetzt werden können.
Dies betrifft insbesondere soziale und personelle Angelegenheiten sowie Fragen der Arbeitsorganisation.
-
Eine wirksame Interessenvertretung setzt voraus, dass dem Betriebsrat die erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Ich berate bei Streitigkeiten über Unterrichtung, Auskunft, Vorlage von Unterlagen und Hinzuziehung erforderlicher Sachkunde.
-
Bei Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen bestehen Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Auch bei Kündigungen ist der Betriebsrat ordnungsgemäß anzuhören.
Ich berate bei der Prüfung der Beteiligungsrechte und bei Auseinandersetzungen über Zustimmung oder Zustimmungsverweigerung.
Lass uns über deine Herausforderungen sprechen
Fülle einfach das Formular aus, damit wir deine Anforderungen verstehen und dir innerhalb von 24 Stunden einen konkreten Vorschlag unterbreiten können.