Keine Entgeltfortzahlung trotz Krankschreibung
Der Kläger hatte unmittelbar nach Erhalt seiner Kündigung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt und anschließend Urlaub bis zum Ende der Kündigungsfrist beantragt. Das Gericht sah darin zusammen mit weiteren Umständen Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung.
Eine Krankschreibung ist zwar grundsätzlich ein wichtiges Beweismittel. Wird ihr Beweiswert jedoch erschüttert, muss der Arbeitnehmer seine Erkrankung genauer darlegen und beweisen. Das gelang dem Kläger nach Ansicht des Gerichts nicht.
Fundstelle: LAG Hamm, Urteil vom 24.Juni 2026 - 3 SLa 143/26